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Blackout: Wasserversorgung im Katastrophenfall

Man kennt sie aus apokalyptischen Romanen und Filmen: Angriffe auf die kritische Infrastruktur, die zum Zusammenbruch der Versorgung ganzer Städte und Regionen führt, verursacht durch Hackerangriffe. In Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit nach Aussagen der Bundesnetzagentur gering. Dennoch haben wir in jüngster Vergangenheit durch Naturkatastrophen und nicht zuletzt den Krieg in Europa und deren Folgen eine Sensibilität – auch für unsere Wasserinfrastruktur – entwickelt.

In Deutschland bereiten sich Städte und Gemeinden daher auf mögliche, länger andauernde, großflächige Stromausfälle und den Ausfall von Wasserversorgungssystemen vor. Nach der Feststellung, dass in vielen Gemeinden Schutzräume fehlen, rückt nun auch die Notversorgung mit Trinkwasser immer weiter in den Fokus. Die Stadt Hamburg beispielsweise überprüft zurzeit, wie viele Notbrunnen zur Verfügung stehen und ob ausreichend Notstromaggregate für den Betrieb der Notbrunnen im Krisenfall einsatzbereit sind.

Die Vorgaben für den Katastrophenschutz werden grundsätzlich vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK gemacht, umgesetzt werden sie von den Wasserversorgern. Die Verantwortung für die Versorgung im Krisenfall selbst liegt dann aber nicht mehr beim Wasserversorger, sondern bei den jeweils zuständigen Behörden. Der Wasserversorger ist allerdings verpflichtet, für den Katastrophenfall einen Maßnahmenkatalog zu erstellen, mit dem die Trinkwasserversorgung, die Bereitstellung und auch die Wasserqualität, beispielsweise über Chlortabletten, gewährleistet ist.

Wie ein Katastrophenfall im Detail organisiert wird, ist in der Broschüre Sicherheit der Trinkwasserversorgung Teil 2: Notfallvorsorgeplanung des BBK in Zusammenarbeit mit der Universität der Bundeswehr München nachzulesen. Hier erfährt jeder Wasserversorger und selbstverständlich auch jeder Bürger, wie die Versorgung im Krisenfall bestmöglich abläuft und welche Verantwortung wo liegt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine gesicherte Notwasserversorgung sind Notbrunnen, deren Funktionsfähigkeit gewährleistet sind und die in Anzahl, Ergiebigkeit und Erreichbarkeit den Anforderungen entsprechen. Hier tun wir gut daran, dem Beispiel der Stadt Hamburg zu folgen und eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Nach Angaben des BBK verfügt Deutschland über ca. 5200 Notbrunnen – eine beachtliche Aufgabe für die Wasserversorger. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Wasserversorgung und Katastrophenschutz, das hat uns die Vergangenheit gelehrt, ist unentbehrlich. Diese Kooperation sollte man nicht erst üben, wenn die Katastrophe schon eingetreten ist.

Quellen: Sicherheit der Trinkwasserversorgung (bund.de), abgerufen am 28.2.23

Hamburger Abendblatt Nr. 37 vom 13.2.23

 

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