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Trinkwasserrichtlinie nicht fristgemäß umgesetzt: Europäische Kommission eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 19 andere EU-Staaten  

Laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 27.3.2023 haben Deutschland und 19 andere EU-Staaten nicht fristgemäß mitgeteilt, wie sie die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Die betroffenen Staaten erhalten deshalb ein sogenanntes Aufforderungsschreiben. Das ist die erste Stufe in einem höchstens dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben der Kommission zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln, die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. 

Die überarbeitete Trinkwasserrichtlinie enthält unter anderem aktualisierte Sicherheitsnormen und verpflichtet die EU-Staaten, den Zugang zu Trinkwasser für alle sicherzustellen. Die EU-Staaten hätten sie bis zum 12.01.2023 in nationales Recht umsetzen und der Kommission ihre jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen müssen.  

Neben Deutschland haben bislang Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie nicht fristgerecht mitgeteilt. 

 

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