Hier: künftige Überwachungsmethodik für Phosphor und Stickstoff in Deutschland
Die Diskussion um die Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie, die voraussichtlich im Herbst 2024 von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden wird, nimmt Fahrt auf.
Die neuen und von der EU verschärften Vorgaben an die Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) werden die Abwasserwirtschaft vor große Herausforderungen stellen. Diese Konzentrationsgrenzwerte betragen für Phosphor bei Anlagen zwischen 10.000 und 150.000 EW 0,7 mg/l Pges und für Stickstoff 10 mg/l Nges.
Eine Frage der Umsetzung in Nationales Recht wird die Überwachungsmethodik darstellen. Hier geht Deutschland mit seinem qualifizierten Stichprobenverfahren gegenüber dem Mischprobenverfahren der anderen EU-Länder einen Sonderweg. Mit einem gemeinsamen Positionspapier machen die Verbände der Wasserwirtschaft gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene auf diesen aus ihrer Sicht unnötigen Sonderweg aufmerksam, zumal das Jahresmittel der Frachten für den Gewässerschutz ausschlaggebend sei.
Hier finden Sie das gemeinsame Papier aller Verbände.