Der Bundesrat hat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgeschlagene Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung beschlossen. Diese Änderung behält die seit Anfang des Jahres in Deutschland bestehenden Einschränkungen bei der Anwendung von Glyphosat bei, um Landwirten Verlässlichkeit zu bieten und gleichzeitig den Einsatz in sensiblen Naturräumen wie Wasserschutzgebieten zu verhindern. Die aktuelle Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung gilt seit dem 1. Juli 2024.
Zum Hintergrund:
Nach der erneuten Zulassung von Glyphosat durch die EU-Kommission im November 2023 für weitere zehn Jahre war eine Anpassung des deutschen Pflanzenschutzrechts zu klären. Um vorangegangene Konflikte zu beseitigen und sensible Gebiete zu schützen, wurden bereits 2021 Maßnahmen zur Reduzierung des Glyphosateinsatzes mit Zustimmung des Bundesrates festgelegt. Diese beinhalteten Verbote, wie die
- Vorsaatbehandlung (außer bei Direktsaat- oder Mulchsaatverfahren),
- Stoppelbehandlung nach der Ernte,
- Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation),
- sowie die Anwendung in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Biosphärenreservaten.
Diese Einschränkungen bleiben im Ergebnis nun bestehen.
Mit der “Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel” (Glyphosat-Eilverordnung) hatte Deutschland zuvor sowohl das vollständige Anwendungsverbot als auch die zum 1. Januar 2024 wirksam werdende Aufhebung der bisherigen Anwendungsbeschränkungen von Glyphosat für sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 ausgesetzt. Diese Anpassung war notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu verhindern und nationale Klagen der Hersteller und Anwender zu vermeiden.
Marica Goncalves
Beate Kramer
Quelle: www.bmel.de