Heute, am 1. Juli 2024, tritt das Klimaanpassungsgesetz (KAnG) des Bundes in Kraft.
Eine zentrale Vorschrift stellt das Berücksichtigungsgebot in 8 KAnG dar: Die Träger öffentlicher Aufgaben müssen danach bei ihren Planungen und Entscheidungen insbesondere berücksichtigen: 1. Überflutung oder Überschwemmung bei Starkregen, Sturzflut oder Hochwasser, 2. Absinken des Grundwasserspiegels oder Verstärkung von Trockenheit oder Niedrigwasser, 3. Bodenerosion oder 4. die Erzeugung oder Verstärkung eines lokalen Wärmeinsel-Effekts. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Versickerungs-, Speicher- und Verdunstungsflächen im Rahmen einer wassersensiblen Entwicklung soweit wie möglich erhalten werden.
Also: Klimaanpassung hat zwar keinen Vorrang vor anderen Belangen. Aber zu berücksichtigen ist das ganze Paket. Wir sind gespannt, wie wir diese unvermeidlichen Ansätze in unserem ohnehin bereits hoch regulierten Alltag umsetzen können.