Wassergesetz MV

Neufassung des Landeswassergesetzes in Mecklenburg-Vorpommern

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern plant eine Neufassung des Landeswassergesetzes, um den sparsamen Umgang mit Wasser zu fördern und den Hochwasserschutz zu verbessern. Der Entwurf sieht eine Verdopplung der Gebühr für die Entnahme von Grundwasser auf 20 Cent pro Kubikmeter vor. Dies soll eine vierköpfige Familie etwa 15 Euro mehr im Jahr kosten. Auch Landwirte sollen zukünftig für die Wassernutzung zahlen: 2 Cent pro Kubikmeter Wasser aus Seen und Flüssen, 6 Cent für Brunnenwasser. Diese Maßnahmen sollen die Wertschätzung und den sorgsameren Umgang mit Wasser angesichts klimatischer Veränderungen fördern.

Durch die zusätzlichen Gebühren erwartet das Ministerium jährliche Mehreinnahmen von etwa 11 Millionen Euro, die dem Gewässerschutz zugutekommen. Zur Verbesserung der Wassergüte sollen zudem fünf Meter breite Schutzstreifen an Gewässerrändern eingerichtet werden, auf denen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen.

Der Hochwasserschutz soll sich künftig auf zusammenhängende Wohn- und Gewerbegebiete konzentrieren, während die Verantwortung für Hochwasser- und Küstenschutzanlagen in weniger dicht besiedelten Gebieten bei Gemeinden und Verbänden bleibt. Angesichts zunehmender Starkregenereignisse und des steigenden Meeresspiegels sollen Deiche und Dämme kontinuierlich überwacht und ausgebaut werden. Dafür und für den Gewässerschutz stehen jährlich 59 Millionen Euro zur Verfügung.

Karin Achtelik

Quellen:

Landtag MV – Dpa Ticker (landtag-mv.de)

Verbrauch soll sinken – Gebührenerhöhung durch neues Wassergesetz in MV – Wissen – SZ.de (sueddeutsche.de)

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