Der Begriff „harmonisierte Norm” wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen der Neuen Konzeption (New Approach) festgelegt. Darunter fallen alle Normen, die von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) an eine anerkannte europäische Normungsorganisation in Auftrag gegeben wurden und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind. Man spricht in diesem Zusammenhang von Europäischen Normen (EN).
In einer viel beachteten und möglicherweise auch für das nationale Recht prägenden Entscheidung vom 05.03.2024 (Az: C-588/21 P) hat der EuGH für auf der EU-Ebene harmonisierte Vorschriften festgestellt, dass diese durch ihre Harmonisierung Teil des EU-Rechts werden. Voraussetzung für EU-Recht ist aber, dass diese Normierungen kostenlos zugänglich sind.
Das Urteil des EuGH lässt die privaten Regelsetzer, also den DIN, den DVGW und die DWA sicher aufhorchen, denn diese finanzieren die Veröffentlichung der Regeln der Technik gegen, indem sie diese ausschließlich käuflich zugänglich machen. Ob das Urteil allerdings Auswirkungen auf die privaten Regelsetzer haben wird, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Alle europäischen harmonisierten Normen müssen als nationale Normen umgesetzt werden (z. B. DIN EN in Deutschland). Für diese dürfte das Urteil jedenfalls Relevanz haben. (Widersprüchliche nationale Normen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums übrigens zurückgezogen werden.)
Dr. Juliane Thimet