Am 12.12.2023 ist die Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung) in Kraft getreten. Die TrinkwEGV dient ebenso wie die neue TrinkwV der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
In der Umsetzung eilt es, denn nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TrinkwEGV hat der Betreiber der Entnahmestelle für die Trinkwassergewinnung zum Ablauf des 12.11.2025 eine Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets zu erstellen und der zuständigen Behörde elektronisch zu übermitteln.
Zweck der TrinkwEGV
Der Zweck der TrinkwEGV ist gem. § 1 der TrinkwEGV dabei, die Beschaffenheit des Grundwassers und des Oberflächenwassers in Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung im Hinblick auf die Verwendung als Trinkwasser und die Beschaffenheit des Rohwassers zu schützen sowie den erforderlichen Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser durch Beseitigung oder Verringerung von Kontaminationen und ihrer Ursachen zu verringern.
Übermittlung von Daten an die EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat sich noch nicht dazu geäußert, in welcher Form die Daten der ersten Runde der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie übermittelt werden sollen.
Der Bund ist verständlicherweise daran interessiert, hier von allen Betreibern und von allen zuständigen Stellen rasterartig dieselben Fragen beantwortet zu bekommen. Um diese Verknüpfung zur EU-Kommission kümmert sich nun die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Sie hat Ende September 2024 eine Vollzugshilfe zur Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (TrinkwEGV) beschlossen.
Diese Vollzugshilfe soll eine erste „Hilfestellung“, aber auch ein Anforderungsprofil für die Festlegung und die Beschreibung von Trinkwassereinzugsgebieten darstellen, die der Betreiber von Wassergewinnungsanlagen gemäß der TrinkwEGV bis zum 12.11.2025 erstellen und der zuständigen Behörde übermitteln muss.
Für die Dokumentation sind in den meisten Fällen vor Ablauf der Frist Abstimmungen der Betreiber der Wassergewinnungsanlagen mit den zuständigen Behörden erforderlich. Um also die Anforderungen an die Dokumentation zu vereinheitlichen und vollzugstaugliche Lösungen zu finden, hat die LAWA bisher folgende sechs Unterlagen als erste Vollzugshilfen erstellt und beschlossen:
Teil 1: Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebieten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus
Teil 1 Anlage A: Grundfließschema
Teil 1 Anlage B1: Fließschema Poren Kluft Karst
Teil 1 Anlage B2: Fließschema Quellen
Teil 1 Anlage C: Berechnungstool
Teil 2: Mindestanforderungen an die Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete
Diese Vollzugshilfen der LAWA sind noch nicht offiziell veröffentlicht, denn es wurde auch beschlossen, hierzu die Zustimmung der Umweltministerkonferenz per Umlaufbeschluss einzuholen. Wir stellen sie also aufgrund des Zeitdrucks zur Einführung lediglich vorab und noch nicht vollständig autorisiert zur Verfügung.