Am 5. November 2024 hat der EU-Ministerrat endgültig über die Änderung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) abgestimmt. Dabei wurden der bekannte Entwurf mit großer Mehrheit beschlossen. Der offizielle und vor allem redaktionell überarbeitete Gesetzestext wird voraussichtlich innerhalb der nächsten 3-4 Wochen zur Verfügung stehen. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hiernach haben die EU-Staaten 31 Monate Zeit, um die Richtlinie ins nationale Recht umzusetzen.
Beschlossen wurden:
- Strengere Anforderungen für die Phosphor- und Stickstoffentfernung (Ausbau der dritten Reinigungsstufe).
- Die stufenweise Einführung einer vierten Reinigungsstufe zur Entfernung von Arzneimittelrückständen und Spurenstoffen bis 2045. Betroffen sind alle Kläranlagen über 150.000 Einwohnerwerten und Kläranlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten innerhalb noch zu bestimmender Gebiete, in denen die Belastung mit Spurenstoffen aus Kläranlagen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.
- die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, nach der die Pharma- und Kosmetikindustrie mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe (Investitionen und Betrieb) übernehmen, die restlichen 20 Prozent sind im Rahmen der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten zu klären.
- Die Vorgabe, dass der Abwassersektor stufenweise bis 2045 energieneutral werden muss, in die Berechnung werden hierbei Anlagen ab 10.000 Einwohnerwerten einbezogen.
- Zudem enthält der beschlossene Entwurf Neuerungen bei der Niederschlagswasserbehandlung, beim Aufbau eines Gesundheitsmonitorings über den Abwasserpfad oder im Bereich Klärschlamm.
Nun folgt die nationale Umsetzung. Eine 1:1 Umsetzung der Vorgaben ohne nationale Verschärfungen bezüglich der Richtwerte löst hinreichend viele und milliardenschwere Anpassungen aus. Kein gold-plating bitte, also keine Regelungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen.