TN KARL

Kommunalabwasserrichtlinie

Am 12. Dezember 2024 wurde die Kommunalabwasserrichtlinie – abgekürzt KARL – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage später, also am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die wesentlichen Regelungen der Richtlinie (Art.2 bis 11 und 14 bis 26 sowie die Anhänge I, III, V und VI) müssen dementsprechend bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt worden sein (Art 33 Abs.1 Satz1).

Allerdings verzögert sich die Umsetzung der Herstellerverantwortung: Der Umstand, dass die Richtlinie nicht mehr in 2024 in Kraft tritt, hat zur Folge, dass die Hersteller die erweiterte Herstellerverantwortung ein Jahr später als angedacht, nämlich erst zum Ende des Jahres 2028 übernehmen müssen (Art.9 Abs.1 Satz 1).

Der Ausbau der sog. 4. Reinigungsstufe, deren Kosten die Hersteller eigentlich zu 80% tragen sollen, läuft dagegen i Zeitplan. Denn hierfür legt die Richtlinie in Art. 8 fixe, zeitlich gestaffelte Termine fest.

Fundstelle Kommunalabwasserrichtlinie: Richtlinie – EU – 2024/3019 – EN – EUR-Lex

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