Mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und nachhaltige Investitionen zu fördern, hat die EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entwickelt. Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und zielt darauf ab, die Qualität, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen in der Europäischen Union zu erhöhen. Mit der CSRD werden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingeführt, die als Rahmenwerk für die Berichterstattung dienen.
Die CSRD sollte ursprünglich bis zum 6. Juli 2024 von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und von den ersten Unternehmen für das Berichtsjahr 2024 angewendet werden. Deutschland hat diese Frist jedoch verpasst, so dass in der Konsequenz weiterhin die Maßgaben der NFRD für das Berichtsjahr 2024 Gültigkeit haben. Wann genau die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht vollzogen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar.