Die neuen RZWas 2025 wird mit Spannung erwartet. Viele Antragsteller nach der RZWas 2021 haben von Ihren Wasserwirtschaftsämtern die Auskunft erhalten, diese Anträge müssten vor Inkrafttreten der neuen RZWas nun verbeschieden werden und könnten danach nicht mehr zurückgenommen werden.
Diese Rücknahme kann beim Bau von Verbundleitungen und Verbundkanälen nach Nr. 2.2.2 RZWas 2025 hohe Bedeutung haben. Diese werden nämlich nach RZWas 2025 mit 200 Euro/Meter, max. 70 % der Ausführungskosten, gefördert. Im Entwurf war von 50 % die Rede. Der dringenden Bitte des Bayerischen Gemeindetags, diesen Satz anzuheben, ist das StMUV dankenswerter Weise gefolgt.
Also bitte noch mal eiligst rechnen, ob es nicht geschickt ist, auf die RZWas 2025 zu setzen, statt den Antrag nach RZWas 2021 laufen zu lassen.
Die RZWas 2025 wird am 26.03.2025 im Bayerischen Ministerialamtsblatt veröffentlicht und tritt wie angekündigt zum 01.04.2025 in Kraft.
Dr. Juliane Thimet