Die Fachverbände BDEW, DVGW, DWA und VKU haben einen Leitfaden erstellt, der Unternehmen der Wasserwirtschaft hilft, die neuen Berichtspflichten zu erfüllen. Die Pflichten kommen durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU, die mehr Transparenz bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeit schaffen soll.
Die CSRD verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Leistungen in Bezug auf Nachhaltigkeit offenlegen. Sie müssen deswegen Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) veröffentlichen. Die CRSD gilt auch für Unternehmen der Wasserwirtschaft und bringt neue Herausforderungen mit sich.
Die EU-Kommission plant momentan Änderungen an der CSRD. Diese Änderungen sollen den Kreis der betroffenen Unternehmen verkleinern und die Berichtspflichten reduzieren. Es wird erwartet, dass branchenspezifische Standards nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen soll für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein freiwilliger Standard (VSME) eingeführt werden.
Außerdem steht die nationale Umsetzung der CSRD noch aus, was zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringt. Die neuen Leitlinien der Fachverbände bieten daher wertvolle Unterstützung, um sich auf die kommende Herausforderung der CRSD vorzubereiten.
Quellen:
Branchenleitfaden der deutschen Wasserwirtschaft zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS