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Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in der Pflicht: Maßnahmenprogramm der Ems muss nachgebessert werden

Wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser an der Ems gibt es seit Jahren Streit. Am 06. März 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Maßnahmenprogramm nachbessern müssen. Das bisherige Schutzprogramm reiche nicht aus.

Die Deutsch Umwelthilfe verlangte als Kläger von den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, das von ihnen aufgestellte Maßnahmenprogramm für die Flussgebietseinheit Ems anzupassen. Denn nur so können die gesetzlich vorgegebenen Bewirtschaftungsziele im Hinblick auf den Nitratgehalt im Grundwasser schnellstmöglich erreicht werden. Das Oberverwaltungsgericht hatte der Klage bereits stattgegeben und dabei ausgeführt, dass die Länder verkannt haben, dass das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot bereits dann verletzt sei, wenn an nur einer einzigen Überwachungsstelle mit einer Erhöhung des Nitratgehalts zu rechnen sei. Auch sei das Maßnahmenprogramm hinsichtlich zweier Grundwasserkörper, die einen negativen Trend im Nitratgehalt aufwiesen, unzureichend. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Revision der Länder zurückgewiesen und so den Streit beendet. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer erklärt:

“Die Entscheidung des Gerichts ist wichtig für die rechtssichere Gestaltung der künftigen Bewirtschaftungspläne und die weiteren Maßnahmen. Wir werden daher wie vom Gericht gefordert den Maßnahmenplan Ems zusammen mit Nordrhein-Westfalen in Bezug auf die Nitratbelastung des Grundwassers nachbessern.”

Zur Einordnung noch ein kleiner Hinweis von knowH2O zum Hintergrund für Maßnahmenprogramme: In Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden begleitend zu den Bewirtschaftungsplänen für jeden Bewirtschaftungszeitraum Maßnahmenprogramme aufgestellt, die alle Maßnahmen aufzeigen, die nach dem aktuellen Kenntnisstand notwendig sind, um die für die Gewässer gemäß WRRL bzw. WHG gesetzten Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele zu erreichen.

Autor: Felix Mühlmann

Quellen:
Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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