Pharma Deutschland und sechs Mitgliedsunternehmen haben Klage gegen die kommunale Abwasserrichtlinie beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Nach Ansicht der klagenden Unternehmen verstößt die erweiterte Herstellerverantwortung gegen geltendes EU-Recht und muss zurückgenommen werden.
Die erweiterte Herstellerverantwortung sieht vor, dass Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 Prozent der Kosten für Bau und Betrieb einer vierten Klärstufe in kommunalen Kläranlagen übernehmen sollen. Durch die erweiterte Herstellerverantwortung soll die Finanzierung auf die Verursacher umgelegt werden. Dadurch werden die Verbraucher und Unternehmen der Wasserwirtschaft entlastet.
Die Verbände der Wasserwirtschaft begrüßen die erweiterte Herstellerverantwortung und bezeichneten sie als „Meilenstein“. So erklärte Ingbert Liebig, Geschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen:
“Die mit der Richtlinie neu eingeführte Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an den durch ihre Produkte verursachten Kosten der Abwasserbehandlung verdeutlicht vor allem eines: Das Verursacherprinzip im Gewässerschutz wird endlich konsequent umgesetzt”
Die klagenden Unternehmen wiederum nehmen an, dass die zu beseitigenden Spurenstoffe in kommunalen Abwässern nicht ausschließlich auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückzuführen seien. Daher seien sie nicht die alleinigen Verursacher und würden ungerechtfertigt die Kosten der vierter Reinigungsstufe tragen.
Quellen:
Pressemitteilung: Pharmaunternehmen klagen gegen die europäische Abwasserrichtlinie