CDU, CSU und SPD haben sich 09.04.2025 auf einen Koalitionsvertrag für eine schwarz-rote Regierung geeinigt.
Auch das Thema „Wasserstrategie“ findet dort Erwähnung (S. 41, Zeile 1329 bis 1340). Laut des Koalitionsvertrages will die neue Regierung aufgrund des Klimawandels, der Trockenheit, Wasserknappheit sowie Starkregenereignisse und des Hochwassers zusammen mit den Ländern priorisiert Maßnahmen der nationalen Wasserstrategie umsetzen und weiterentwickeln. Zudem soll die Infrastruktur für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gefördert sowie langfristig preisstabil und bedarfsgerecht gestaltet werden. Besonders energieeffiziente Anlagen und Modellvorhaben sollen unterstützt werden. Der neue Koalitionsvertrag sieht eine Förderung der blau-grüne Infrastruktur und des Wasserrückhalts in der Fläche sowie der Grundwasserneubildung vor. Außerdem soll zukünftig auf das Verursacherprinzip gesetzt werden. Die neue Regierung plant die Errichtung eines Bund-Länder-Gremiums, um notwendige länderübergreifende wasserwirtschafliche Maßnahmen gegen Wassermangel für betroffene Flüsse (wie beispielsweise die Spree) vorzubereiten. Die bessere Finanzierung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen soll geprüft werden. Der Koalitionsvertrag wird erst nach Zustimmung aller Parteien unterzeichnet. Die Beratungen der einzelnen Parteien werden voraussichtlich bis Ende April andauern.
Zu begrüßen ist das Bekenntnis zur Umsetzung und Weiterentwicklung von prioritären Maßnahmen der Nationalen Wasserstrategie.
Die angekündigte Förderung der Wasserinfrastruktur sowie die Unterstützung energieeffizienter Anlagen, der Blau-Grünen Infrastruktur und der Grundwasserneubildung sind wichtige Ziele. Entscheidend wird allerdings sein, langfristige und nachhaltige Finanzierungsinstrumente zu entwickeln, um die Modernisierung und den Erhalt der – sofern notwendig auch überörtlichen – wasserwirtschaftlichen Infrastruktur – auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – dauerhaft zu sichern.
Die Anerkennung wasserwirtschaftlicher Belange als Schutzgut von „überragendem öffentlichen Interesse‘“ kann dazu beitragen, dringend notwendige Anpassungsmaßnahmen schneller umzusetzen.
Die geplante Stärkung der Klimaanpassung durch gezielte Förderprogramme, einen Sonderrahmenplan und die Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe sind wichtige Impulse.
Dr. Juliane Thimet pickt allerdings einen Schwachpunkt aus Sicht der öffentlichen Wasserwirtschaft heraus:
„Fraglich ist, ob nicht Aspekte wie die Vermeidung schädlicher Stoffeinträge und die Umsetzung des Verursacherprinzips zu kurz kommen. Was den Umgang mit Starkregen anbelangt, findet sich im Koalitionsvertrag leider nichts. Keine Erwähnung findet zudem das wichtige Thema Hochwasserschutz, der zumindest an Gewässern I. Ordnung weiterhin einer Beteiligung des Bundes bedarf.“
Quelle:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag_2025.pdf