Am 30. Juli 2025 hat das Bundeskabinett den vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorgelegten 6. Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. In diesen wird über die Aktivitäten zum Bodenschutz in der 20. Legislaturperiode (2021-2025) informiert.
Der Bodenschutzbericht verdeutlicht den Bedarf zur Stärkung einer nachhaltigen Nutzung und des Erhalts der Bodenfunktionen. Er gibt auch Hinweise dazu, wie die rechtlichen Vorgaben zum Schutz des Bodens gestärkt werden könnten.
Ein wesentlicher Schwerpunkt lag in dieser Legislaturpersione auf dem entscheidenden Beitrag des Bodens für den natürlichen Klimaschutz. Durch seine Kühlfunktion verhindere der Boden insbesondere eine Überhitzung in Städten. Seit März 2025 fördert das Bundesumweltministerium im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) daher die Wiederherstellung von Bodenfunktionen insbesondere durch Entsiegelungsmaßnahmen über die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (FRL NKK).
Auch die wichtige Rolle der Moorböden wird in den Bericht dokumentiert. Die Bundesregierung hat die Nationale Moorschutzstrategie verabschiedet, die den gesamten Moorschutz umfasst, um Moorböden besser zu schützen und ihre natürlichen Funktionen wiederherzustellen. „Intakte Böden helfen uns gerade angesichts des Klimawandels und immer häufigerer Trockenperioden oder Starkregenereignissen. Sie sind nicht nur Wasserspeicher und Klimaanlage, sondern binden auch große Mengen Kohlenstoff und bieten zahlreichen Arten einen Lebensraum“, so Bundesumweltminister Carsten Schneider.
In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass Ende 2024 das Nationale Bodenmonitoringzentrum eröffnet wurde. Dort sollen alle in Deutschland erhobenen Daten zum Bodenschutz zusammengeführt, vergleichbar und soweit wie möglich allgemein nutzbar gemacht werden.
Der Bericht ergänzt und vervollständigt die Aktivitäten des Bundes durch die Aktivitäten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz und beratender Fachgremien sowie die der für den Vollzug des Bodenschutzes zuständigen Bundesländer.
Quellen:
Pressemitteilung
BMUKN: Bodenschutzberichte der Bundesregierung | Download