TN News Update Nachhaltigkeitsbericht

Update zum aktuellen Stand der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der Veröffentlichung des am 25. Februar 2025 vorgestellten Omnibus-Pakets hat die Europäische Union eine umfassende Neuausrichtung ihrer Nachhaltigkeitsgesetzgebung eingeleitet. Im Zentrum der Anpassungen stehen insbesondere die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) sowie die EU-Taxonomie Verordnung. Ein zentraler Bestandteil des Maßnahmenpakets ist der sogenannte „Stop-the-Clock“-Vorschlag, der den Erstanwendungszeitpunkt der Berichterstattungspflichten von Unternehmen der sogenannten Welle 2 und 3 um zwei Jahre nach hinten verschiebt und bereits angenommen und verabschiedet wurde. Darüber hinaus sieht das Omnibus-Paket eine Anpassung der Anwenderkreise, inhaltliche Vereinfachungen sowie Übergangserleichterungen für berichtspflichtige Unternehmen vor. Dieses zweite Maßnahmenpaket wurde in den vergangenen Monaten weiter präzisiert und konkretisiert. Seit der Aufnahme der Podcast-Folgen im April 2025 haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterentwickelt und konkretisiert. Daher möchten wir Ihnen zum Stand 25. November 2025 ein aktuelles Update geben und die wichtigsten Neuerungen zusammenfassen.

Aktuelle Entwicklungen zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Nachdem die Europäische Kommission und der Europäische Rat ihre Positionen zur Anpassung des Anwenderkreises bereits im Frühjahr 2025 veröffentlicht hatten, liegt seit dem 13. November 2025 auch die Position des Europäischen Parlaments vor. Dabei geht es insbesondere um die Schwellenwerte der Unternehmensgröße, ab denen Unternehmen künftig berichtspflichtig werden. Die Europäische Kommission schlägt eine Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden sowie einer Bilanzsumme von 25 Mio. € oder Umsatzerlösen von 50 Mio. € vor. Der Europäische Rat unterstützt die gleiche Mitarbeitergrenze, setzt jedoch eine Umsatzschwelle von 450 Mio. € an. Das Europäische Parlament empfiehlt eine Schwelle von 1.750 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatzerlösen. Mit dem Vorliegen der Positionen aller drei Institutionen konnten die Trilog-Verhandlungen am 18. November 2025 beginnen. Ziel der Verhandlungen ist eine Einigung bis Jahresende – anschließend muss die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Trilog-Verhandlungen sind also abzuwarten, um Klarheit zu gewinnen, welche Unternehmen in Deutschland künftig der CSRD unterliegen.

Parallel zu den rechtlichen Anpassungen arbeitet die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) derzeit an der Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die Europäische Kommission hatte die EFRAG beauftragt, die im Juli 2023 veröffentlichten Standards zu überprüfen und gezielt zu überarbeiten. Der überarbeitete Entwurf wurde am 31. Juli 2025 veröffentlicht und befindet sich nach Abschluss der Konsultation in der finalen Überarbeitung. Die Übergabe des finalen Entwurfs an die Kommission ist Ende November 2025 vorgesehen.

Zudem trat am 10. November 2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 als sogenannter „Quick-Fix“ für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar beginnen, in Kraft. Sie verlängert die Übergangserleichterungen für Unternehmen der „ersten Welle“, d.h. für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden auf die Berichtsjahre 2025 und 2026. Die Erleichterungen betreffen unter anderem Scope-3-Emissionen, klimabezogene Risiken, Biodiversität und Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette.

Aktuelle Entwicklungen zur EU-Taxonomie-Verordnung (TaxVO)

Nach den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom Februar 2025 soll die Berichtspflicht im Rahmen der TaxVO künftig nicht mehr automatisch an die CSRD gekoppelt sein. Die Europäische Kommission hat daher vorgeschlagen, die TaxVO nur für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeitenden und Umsatzerlösen von über 450 Mio. € geltend zu machen – alle anderen Unternehmen sollen weiterhin freiwillig darüber berichten können. Das Europäische Parlament hingegen spricht sich dafür aus, dass für die CSRD vorgeschlagenen Schwellenwerte (> 1.750 Mitarbeitende und 450 Mio. € Umsatzerlöse) automatisch auch für die TaxVO gelten sollen. Welche Unternehmen letztlich der Berichtspflicht unterliegen werden, wird erst mit Abschluss der Trilogverhandlungen endgültig feststehen.

Im Rahmen der inhaltlichen Vereinfachung veröffentlichte die Europäische Kommission am 4. Juli 2025 einen Delegierten Rechtsakt. Dieser sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:

  • Wesentlichkeitsschwelle von 10 %: Wirtschaftstätigkeiten mit weniger als 10 % des Umsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) gelten als unwesentlich. Die Wesentlichkeit wird pro KPI bewertet, sodass z. B. eine Tätigkeit für den Umsatz-KPI unwesentlich, für den CapEx-KPI jedoch relevant sein kann
  • Optionale Anwendung des OpEx-KPIs, sofern dieser für das Geschäftsmodell nicht relevant ist.
  • Reduzierung der Datenpunkte in den Meldebögen sowie Wegfall spezieller Offenlegungspflichten für Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie.
  • Vereinfachung der DNSH-Kriterien, insbesondere durch Anpassungen des Anhangs C zur Chemikalienverwendung.

Der Delegierte Rechtsakt befindet sich derzeit in Prüfung durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat. Ursprünglich sollten die überarbeiteten Vorgaben ab dem 1. Januar 2026 für die Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 gelten. Das Europäische Parlament hat jedoch eine Verlängerung des Prüfungszeitraums beantragt, wodurch sich der tatsächliche Anwendungszeitpunkt voraussichtlich verzögern wird. Unternehmen müssen daher weiterhin mit Unsicherheiten rechnen, insbesondere bei der Planung interner Prozesse und Datenerhebungen.

Fazit

Die europäischen Initiativen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen weiter Gestalt an. Die Konsolidierung der gesetzlichen Anforderungen schreitet mit dem Omnibus-Paket, den laufenden Trilog-Verhandlungen zur CSRD und den Anpassungen der ESRS weiter voran. Potentiell berichtspflichtige Unternehmen aus der Wasserwirtschaft sollten weiterhin die Entwicklungen insbesondere in Bezug auf die geplanten Schwellenwerte der CSRD, den Schnittstellen zur Taxonomie und den Inhalten der überarbeiteten ESRS beobachten.

Auch nicht berichtpflichtige Unternehmen profitieren von der strategischen Integration von ESG-Aspekten in Compliance- und Risikomanagementsystemen. Freiwillige, kompakte Nachhaltigkeitsberichte schaffen Transparenz, bringen wirtschaftliche Vorteile mit sich und erleichtern den Übergang zu möglichen künftigen Berichtspflichten

Autorin: Carolin Mießen

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