Mit dem am 17. Dezember 2025 beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz reagiert die Bundesregierung auf einen langjährigen Reformstau bei Planung und Genehmigung von Infrastrukturmaßnahmen. Ziel der Neuregelung ist es, Verwaltungsverfahren deutschlandweit zu digitalisieren, zu beschleunigen und damit Sanierung und Ausbau zentraler Infrastrukturen effizienter zu gestalten.
Für Unternehmen aus der Wasser- und Abwasserwirtschaft bedeutet die Reform wohl eine grundsätzliche Vereinfachung bei Genehmigungen, birgt jedoch auch kritische Punkte. Insbesondere die Änderung, dass Wasserbehörden im Rahmen von Planfeststellungsverfahren der Landesbehörden und bei bergrechtlichen Zulassungsverfahren künftig nur noch angehört und nicht mehr ihr Einvernehmen einholen müssen, erscheint bedenklich. Dies könnte die Durchsetzung des Wasserschutzes in sensiblen Gebieten erschweren und Nutzungskonflikte verstärken.
Quellen:
Pressemitteilung des BMV
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes