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Strengere Vorgaben für PFAS-Höchstwerte: Trinkwasserverordnung verschärft Schutz und stellt Branche vor Herausforderungen

Mit der am 24. Juni 2023 in Kraft getretenen Novelle der Trinkwasserverordnung setzte Deutschland wichtige europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um. Neben niedrigeren Grenzwerten für Schwermetalle wie Blei, Chrom und Arsen galt dabei besonderes Augenmerk den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Diese „Ewigkeitschemikalien“ stellen die Wasserwirtschaft weiterhin vor große Aufgaben.

PFAS sind eine große Gruppe synthetischer Stoffe, die wegen ihrer Wasser-, Fett- und Schmutzabweisung in zahlreichen Verbraucherprodukten, von Papier und Textilien bis zu Kosmetika und Kochgeschirr, sowie in industriellen Prozessen verwendet werden. Da PFAS extrem stabil sind, reichern sie sich in der Umwelt und Nahrungskette an und sind mittlerweile im Blut von Menschen nachweisbar. Untersuchungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zeigen, wie weit PFAS bereits verbreitet sind: In 42 von 46 bundesweit entnommenen Trinkwasserproben wurde PFAS festgestellt.

Die Novelle der Trinkwasserverordnung setzt hier gezielt an. Ab dem 12. Januar 2026 gilt für die Stoffgruppe PFAS-20 ein Summengrenzwert von 0,1 µg/L. Für vier besonders relevante PFAS (PFHS, PFOS, PFOA, PFNA) wird ab 2028 ein schärferer Grenzwert von 0,02 µg/L eingeführt. Die Umsetzung der Grenzwerte stellt die Wasserwirtschaft vor zahlreiche Aufgaben. Die erhöhte Überwachung und Reinigung von PFAS bedeutet teure technische Maßnahmen für Versorger, die sich womöglich in steigenden Wasserpreisen widerspiegeln.

Auch auf europäischer Ebene sind PFAS im Fokus. Im Rahmen des EU-Chemikalienrechts REACH haben Behörden aus fünf Ländern ein umfassendes Beschränkungsverfahren an-gestoßen. Die aktuell diskutierten Regelungen sehen sektorenspezifische Verbote oder branchenbedingte Ausnahmen vor – etwa für Anwendungen in Medizin- und Energietechnik, wo Alternativen fehlen. Die Branche fordert hierbei pragmatische Lösungen, um Trinkwasserschutz und technologische Transformation in Einklang zu bringen, etwa durch Übergangsfristen, Ausnahmen und eine Finanzierung der Wasseraufbereitungskosten durch einen Fonds.

Für die Branche bleibt die Herausforderung, die neue Regulierung zügig und praxisgerecht umzusetzen. Angesichts der weiten Verbreitung und Persistenz der PFAS ist ein koordiniertes Vorgehen unerlässlich, um die nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität und den Schutz der Gesundheit weiter gewährleisten zu können.

Quellen:

Pressmitteilung Umweltbundesamt

Pressmitteilung BUND

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