Mit der Novelle des Emissionshandelsrechts vom 27. Februar 2025 greifen neue Pflichten für die Wasserwirtschaft – insbesondere für Abwasserverbände, die Klärgas nutzen. Wer jetzt zum Steuerschuldner nach § 23 EnergieStG wird, muss bis spätestens 30.06.2025 eine Emissionsgenehmigung beantragen.
In unserem Podcast mit Martin Dell und Beate Kramer erfahren Sie, wer betroffen ist, was sich ändert und wie Sie jetzt richtig vorgehen.
Wer laut § 23 EnergieStG ein Steuerschuldner ist, erfahren Sie von Martin Dell in einem Videobeitrag, den wir in Kürze auf knowH2O für Sie bereitstellen werden.