Was ist der Hintergrund der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland?
Das Thema der Nachhaltigkeit ist erstmals im Rahmen der Pariser Klimakonferenz 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Seinerzeit hat der Weltwirtschaftsrat die 17 Nachhaltigkeitsziele vorgestellt und verabschiedet.
Daraus hat die Europäische Union die NFRD abgeleitet und große, börsennotierte Unternehmen ab dem Jahr 2018 verpflichtet, Nachhaltigkeitserklärungen zu veröffentlichen. Mit der Verpflichtung der börsennotierten Unternehmen hat man schon damals das Ziel verfolgt, eine Ausstrahlwirkung zu erreichen, über welche ein nachhaltigeres Wirtschaftssystem erreicht werden sollte.
Da dieser Umbau des Wirtschaftssystems bis heute nicht eingetreten ist, hat die Europäische Union, getrieben von der schwarz/roten Bundesregierung und der Macron-Regierung, die CSRD ins Leben gerufen. Die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive ist Anfang 2023 in Kraft getreten und sollte Unternehmen, die bereits nach NFRD berichtspflichtig waren ab dem Geschäftsjahr 2024 zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichten. Große Unternehmen sollten ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig werden und kleine und mittlere börsennotierte Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2026.
Als europäische Richtlinie ist die CSRD durch alle Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umzusetzen, was mittlerweile auch schon durch 17 Mitgliedsstaaten erfolgte.
In Deutschland wurde der Referentenentwurf des Richtlinienumsetzungsgesetzes mittlerweile in einen Regierungsentwurf fortentwickelt – dieser wurde am 24. Juli 2024 veröffentlicht. Die finale Verabschiedung war ursprünglich noch für Ende 2024 vorgesehen, blieb jedoch u.a. aufgrund des Bruchs der Ampelkoalition im November 2024 und der vorgezogenen Bundestagswahl aus und es läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren.
Ende Februar wurde nun das sogenannte Omnibus-Paket vorgestellt, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu fördern und Bürokratie abzubauen. Demnach sollen zum einen die Berichterstattungspflichten für ab dem Geschäftsjahren 2025 und 2026 berichtspflichtige Unternehmen um zwei Jahre nach hinten verschoben werden und darüber hinaus der Anwenderkreis auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder Umsatzerlösen von mehr als 50 Mio. € und einer Bilanzsumme von mehr als 25 Mio. € reduziert werden.
Die Verschiebung des Erstanwendungszeitpunktes für große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMUs wurde bereits durch das europäische Parlament und den Rat angenommen – die Mitgliedsstaaten müssen die Änderungen nun bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umsetzen. Hier noch mündliche Ergänzung Caro spontan Ob die Vorschläge zur Anpassung der Anwenderkreise angenommen werden, ist noch unklar, daher herrscht bei betroffenen Unternehmen derzeit noch große Unsicherheit.