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Was muss ein gem. CSRD berichtspflichtiges Unternehmen konkret machen?

Die CSRD-Berichtspflicht verlangt einen strukturierten, strategischen Prozess – von der Longlist möglicher Nachhaltigkeitsthemen über die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bis zur Datenerhebung und Zielformulierung. Nur wer seine Auswirkungen und Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen und transparent berichten. Der Nachhaltigkeitsbericht wird so zum Spiegel einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie – gesetzeskonform, zukunftsorientiert und anschlussfähig an Finanz- und Risikosysteme.

Was muss ein gem. CSRD berichtspflichtiges Unternehmen konkret machen?

Wenn ein Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht fällt, muss es einen strukturierten Prozess durchlaufen, um eine umfassende und regelkonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten.

Zunächst wird eine Longlist erstellt, die alle potenziell wesentlichen Themen umfasst. Wir empfehlen die Long-List auf Sub-Topic Ebene zu erstellen. Dabei können bereits Themen ausgeschlossen werden, die anschließend nicht im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse untersucht werden. Dieser Ausschluss muss aber begründet werden. Anschließend erfolgt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der geprüft wird, welche Themen für das Unternehmen wesentlich sind. Die Wesentlichkeitsanalyse heißt doppelte Wesentlichkeitsanalyse, da zwei Perspektiven betrachtet werden: Die Perspektive von dem Unternehmen auf Umwelt und Menschen sowie die finanziellen Risiken, die Umwelt- und Menschenrechtsaspekte auf das Unternehmen haben können. Dabei müssen neben der eigenen Geschäftstätigkeiten auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet werden. (Das kann zB Auswirkungen durch Gewinnung und Aufbereitung beim Vorlieferanten oder die Herstellung der verwendeten Produkte und Materialien betreffen) Anschließend müssen IROs abgeleitet und bewertet werden, sprich Auswirkungen, Risiken und Chancen. Anhand der Bewertung werden diese Themen dann in einer Wesentlichkeitsmatrix dargestellt, die eine Priorisierung anhand ihrer finanziellen und auswirkungsbezogenen Wesentlichkeit vornimmt.

Wichtig bei dem Prozess ist auch der Einbezug der wichtigsten Stakeholder, sodass die Bewertung nicht alleine auf den Einschätzungen des Unternehmens, sondern auch die Interessen der wichtigsten Stakeholdern berücksichtigt. Damit kann sichergestellt werden, dass keine wesentlichen Themen ausgeschlossen werden. Nachdem das Unternehmen Schwellenwerte festgelegt hat, kann es in der Matrix ablesen welche Themen für das Unternehmen wesentlich sind. Über alle wesentlichen Themen muss berichtet werden.

Die ESRS, also die Standards geben dann für jeden Nachhaltigkeitsaspekt Offenlegungspflichten vor. Das heißt im Anschluss an die Wesentlichkeitsanalyse können Unternehmen ableiten, welche Daten offengelegt werden müssen. Dazu ist natürlich ein Datenerhebungsprozess erforderlich, der ggf. erstmal implementiert werden muss. Die Daten müssen erhoben und im Nachhaltigkeitsbericht offengelegt werden. Außerdem empfiehlt es sich diesen Erhebungsprozess in bestehende Systeme (RM etc.) zu integrieren, sodass es in den Folgejahren einfacher wird zu erheben.

Die Wesentlichkeitsanalyse muss nämlich nur noch einmal durchgeführt werden, wenn sich essenziell etwas an dem Geschäftsmodell oder den Umständen des Unternehmens ändert. Die Daten hingegen müssen jedes Jahr offengelegt werden.

Darauf aufbauend entwickelt das Unternehmen konkrete Ziele, Umsetzungspläne und Maßnahmen, um Verbesserungen in den relevanten Bereichen zu erreichen. Abschließend wird der Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der gemäß den Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) in den Lagebericht integriert und in einem standardisierten digitalen Format veröffentlicht. Dieser gesamte Prozess stellt sicher, dass das Unternehmen nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllt, sondern auch langfristige Nachhaltigkeitsstrategien implementiert.