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Wer schaut sich den Nachhaltigkeitsbericht an?

Der Nachhaltigkeitsbericht wird zur öffentlichen Visitenkarte unternehmerischer Verantwortung – eingebettet im Lagebericht, geprüft von Wirtschaftsprüfern und mit großer Relevanz für Stakeholder, Banken und Investoren. Wer Kapitalzugang sichern und Vertrauen stärken will, muss Transparenz zeigen und Stakeholder aktiv in den Analyseprozess einbinden. So wird Nachhaltigkeitsberichterstattung zum strategischen Hebel für Zukunftsfähigkeit und Finanzierung.

Wer schaut sich den Nachhaltigkeitsbericht gem. CSRD an?

Der Nachhaltigkeitsbericht muss im Lagebericht offengelegt und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Daneben ist davon auszugehen, dass die meisten Unternehmen wohl zusätzlich zu den Informationen im Lagebericht einen Bericht auf ihrer Website veröffentlichen werden. Damit sind die Nachhaltigkeitsinformationen für eine breite Öffentlichkeit zugänglich, jedoch gibt es einige Akteure, die ein besonderes Interesse an den veröffentlichten Informationen haben. Dazu gehören vor allem Stakeholder und Shareholder, die sich ein genaues Bild von der nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens machen möchten. Deshalb müssen Stakeholder auch aktiv in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse einbezogen werden.

Besondere Aufmerksamkeit erhält der Nachhaltigkeitsbericht zudem von Banken und Kreditinstituten, da sie die darin enthaltenen Informationen zur Bewertung der finanziellen Risiken und der Nachhaltigkeitsstrategie eines Unternehmens heranziehen und durch ihre eigenen Berichterstattungspflichten ein Interesse daran haben Ihre Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu lenken. Unternehmen, die nachhaltige Investitionen tätigen möchten oder auf Kapitalzugang angewiesen sind, sollten daher sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung den Anforderungen von Banken entspricht.

Darüber hinaus wird der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts einer Prüfung durch den zuständigen Wirtschaftsprüfer unterzogen. Diese Prüfung dient dazu, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Berichterstattung den gesetzlichen Anforderungen der CSRD entspricht.