Die EU-Taxonomie bringt Klarheit in Sachen Nachhaltigkeit: Unternehmen müssen analysieren, welche ihrer Aktivitäten unter die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten fallen – und prüfen, ob diese auch tatsächlich als nachhaltig gelten. Erst wenn ein Umweltziel erfüllt, keine anderen Umweltziele beeinträchtigt und soziale Mindeststandards eingehalten werden, gelten Tätigkeiten als taxonomiekonform. Die so ermittelten nachhaltigen Anteile an Umsatz, CapEx und OpEx pro Wirtschaftstätigkeit schaffen Transparenz – und fließen geprüft in den Lagebericht ein.