Diese vierteilige Videoreihe erläutert systematisch und praxisnah die neuen Pflichten für Wasserversorger, die mit der Trinkwasserverordnung 2023 eingeführt wurden. Im Mittelpunkt stehen das verpflichtende Risikomanagement und die erweiterten Informationspflichten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Reihe richtet sich an Betreiberinnen und Betreiber von Wasserversorgungsanlagen, die sich strukturiert auf die Umsetzung der neuen Anforderungen vorbereiten möchten.
Video 1 – Risikomanagement: Historie und Fristen Das erste Video gibt einen Überblick über die Entwicklung des risikobasierten Ansatzes in der Trinkwasserversorgung: von den ersten Empfehlungen der WHO im Water-Safety-Plan-Konzept im Jahr 2003 über die europäischen Normen bis zur verpflichtenden Einführung durch die Trinkwasserverordnung 2023. Es wird erklärt, welche Wasserversorgungsanlagen ein Risikomanagement vorlegen müssen und welche gestaffelten Fristen dabei gelten, nämlich bis zum 12. Januar 2029 für größere Anlagen und bis zum 12. Januar 2033 für kleinere Anlagen.
Video 2 – Risikomanagement: Vorgaben zur Durchführung Dieses Video erläutert Schritt für Schritt die Mindestinhalte des Risikomanagements gemäß § 35 der Trinkwasserverordnung. Es werden alle wesentlichen Arbeitsschritte erklärt: die aktuelle Systembeschreibung, die Gefährdungsanalyse, die Risikoabschätzung anhand einer bewährten Risikomatrix, die Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Risikobeherrschung sowie die Dokumentation und die regelmäßige Revision. Dabei wird auch gezeigt, wie das Risikomanagement des Wassereinzugsgebietes nach dem Wasserhaushaltsgesetz in den Gesamtprozess einzubeziehen ist.
Video 3 – Risikomanagement: Hilfsmittel und Tipps zur Umsetzung Das dritte Video gibt konkrete Orientierung für den Einstieg in die Praxis. Es werden verfügbare Handbücher, Leitfäden und technische Regeln vorgestellt, darunter der DVGW-Hinweis W 1001 und das WSP-Handbuch des Umweltbundesamtes. Außerdem werden die Vorteile geeigneter Softwaretools erläutert, die den Umsetzungsprozess durch hinterlegte Gefährdungslisten und übersichtliche Risikobewertungen erheblich erleichtern können. Abschließend gibt es einen Ausblick auf ein mögliches einheitliches Verfahren, das das Bundesministerium für Gesundheit noch vorgeben könnte.
Video 4 – Erweiterte Informationspflichten der Wasserversorgungsunternehmen Das abschließende Video widmet sich den erweiterten Informationspflichten, die ebenfalls mit der neuen Trinkwasserverordnung verpflichtend werden. Ausgehend von der europäischen Bürgerinitiative Right2Water und dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Transparenz wird erklärt, welche Informationen künftig mindestens jährlich in Textform an Anschlussnehmer und Verbraucher zu übermitteln sind und welche weitergehenden Anforderungen an die internetbasierte Information gelten, zum Beispiel zu Wasserverlustzahlen, Effizienz, Eigentumsstruktur und Verbraucherbeschwerden.
