Nichts Schöneres als eine Wohnung mit Terrasse, Loggia oder zumindest Balkon zu haben! Für den Beitragsrechtler bereiten aber gerade diese besonderen Bestandteile des „Schöner Wohnens“ beim Maßstab der tatsächlichen Geschossfläche häufig Schwierigkeiten. Dabei gelten auch hier die allgemeinen, in den Satzungen enthaltenen Grundsätze.
- Zählen Balkone, Loggien und Terrassen zur beitragspflichtigen Geschossfläche?
- Prüfungsreihenfolge
- Zusammenfassung