Um zügig für alle Beteiligten Rechtssicherheit durch Bestandskraft zu erlangen, muss der Bescheid nicht nur mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, sondern auch dem Betroffenen ordnungsgemäß bekanntgegeben werden. Entweder ist es gesetzlich vorgeschrieben, wie etwa beim Widerspruchsbescheid bzw. im Planfeststellungsrecht, oder die Behörde wählt aus eigenem Ermessen eine besonders formalisierte Form der Bekanntgabe, die Zustellung. Der Beitrag beleuchtet das in der behördlichen Praxis regelmäßig verwendete Instrument näher.
Inhalte dieses Videos:
- Begriff und Regelung der Zustellung
- Einzelne Formen der Zustellung
- Wirkung der Zustellung
- Fehlerhafte Zustellung