Dass sich die Umweltverträglichkeitsprüfung an bestehende Genehmigungsverfahren andockt, ist bekannt. Doch das UVP-Gesetz geht noch weiter. In bestimmten Fällen schafft es eigene Genehmigungsverfahren, um sicherzustellen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung überhaupt stattfindet.
Sascha Köhler erklärt in diesem Video, welche wasserwirtschaftlichen Vorhaben davon betroffen sind und warum dabei selbst scheinbar alltägliche Anlagen wie Hochwasserbehälter oder Reinwasserbehälter in Wasserwerken in den Anwendungsbereich fallen können. Wer Projekte mit Wasserfernleitungen oder künstlichen Wasserspeichern plant, sollte früh wissen, ob statt einer Baugenehmigung eine Planfeststellung oder Plangenehmigung erforderlich ist. Denn das hat erhebliche Auswirkungen auf den Zeitplan.