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Eingetragene Genossenschaft Teil 2 – Aufgaben und Befugnisse, Kooperationsmöglichkeit und Haftung

Die eingetragene Genossenschaft ist wie auch die GmbH oder die KG eine der Kommune grundsätzlich zur Verfügung stehende privatrechtliche Organisationsform. Ihre Besonderheit liegt darin, dass die von ihr erwirtschafteten Gewinne so weit wie möglich in Förderleistungen an ihre Mitglieder umgesetzt werden müssen. Der Fokus der Genossenschaft liegt also nicht auf der Gewinnerzielung als solcher, sondern auf der Förderung ihrer Mitglieder. Allein die Ausrichtung auf Gewinnerzielung wäre auch kommunalrechtlich unzulässig. In diesem Beitrag wird die mögliche Aufgaben- und Befugnisübertragung sowie weitere Themen wie Kooperationsmöglichkeiten und Haftung der eingetragenen Genossenschaft betrachtet.