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Einstellung der Wasserlieferung nach § 33 AVBWasserV bzw. nach örtlichen Satzungen

Leider macht es eine abnehmende Zahlungsmoral bei den Wasserkunden immer wieder notwendig, den Wasserversorger nicht nur als „Papiertiger“ wahrgenommen zu wissen. Ein überzeugendes Mittel, um in Erinnerung zu rufen, dass die Wasserentgelte noch nicht bezahlt sind, kann die Einstellung der Wasserlieferung sein. Dieser Beitrag befasst sich mit den Rechtsgrundlagen und Tatbestandsvoraussetzungen.

  1. Was ist der Grund für die Einstellung der Wasserlieferung?
  2. Wo finden sich die Rechtsgrundlagen?
  3. Ist die Einstellung der Wasserlieferung verfassungsgemäß?
  4. Worum geht es bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung?
  5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  6. Einstellung der Wasserlieferung gegenüber Mietern