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Leitungsrechte – Überblick

Leitungen, die ungesichert in privaten Grundstücken liegen, können sowohl für den Grundstückseigentümer als auch für den Einrichtungsträger einer öffentlichen Wasserversorgung oder eine Abwasserentsorgung zu einem rechtlich kniffligen Thema werden. Gesetzt den Fall, die Leitung ist nicht im Grundbuch gesichert, dann gibt dieses Video einen Überblick zu den Duldungspflichten, die hier im Einzelnen abgeprüft werden können.

  1. Wem gehört die öffentliche Leitung?
  2. Hat der Grundstückseigentümer einen Beseitigungs- bzw. Stilllegungsanspruch?
  3. Welche Duldungspflichten kommen auf Seiten des Einrichtungsträgers in Betracht?