In vielen Bereichen ist das Zivilrecht vorherrschend. Das hat zur Folge, dass viele etwas mit den Begriffen Mahnverfahren oder Klageverfahren anfangen können. Einigen ist darüber hinaus auch bekannt, dass zunächst ein vollstreckbarer Titel erstritten werden muss, bevor eine Forderung vollstreckt werden kann. Auch hinsichtlich der Vollstreckung gilt jedoch: Das öffentliche Recht ist anders. Denn im Bereich des öffentlichen Rechts befinden wir uns bei der Vollstreckung von Verwaltungsakten im Bereich der sogenannten Verwaltungsvollstreckung.