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Rufbereitschaft als Arbeitszeit

Werden Ihre Mitarbeiter immer wieder auch außerhalb der regulären Arbeitszeit tätig? Und haben Sie hierfür Rufbereitschaft eingerichtet? Dann stellt sich Ihnen sicher häufig die Frage, wie diese inaktiven Zeiten zutreffend einzuordnen sind. Handelt es sich hierbei um Arbeitszeit oder um Freizeit?