Das neue Wasserentnahmeentgelt in Bayern kennt 13 Ausnahmen doch nicht jede davon überzeugt.
Wer zahlt nichts? Warum werden Bauwasserhaltungen, landwirtschaftliche Entnahmen und bestimmte Rechtsformen besonders begünstigt und wieso profitieren Wasser- und Bodenverbände, während andere Versorger voll belastet werden?
In diesem Video beleuchtet Dr. Juliane Thimet:
- die wichtigsten Befreiungstatbestände im Detail,
- den umstrittenen 5.000-m³-Freibetrag,
- die Privilegierung einzelner Rechtsformen,
- und die verfassungsrechtlichen Fragen der Gleichbehandlung.
Ein kritischer Blick auf die Ausnahmen eines Gesetzes, das weit mehr steuert als nur Wasser.
Verpassen Sie diesen Beitrag zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts nicht: Wasserentnahmeentgelt: Einführung in Bayern zum 01.07.2026 | knowH2O