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Wasserentnahmeentgelt – Befreiungstatbestände nach Bayerischem Wassergesetz

Das neue Wasserentnahmeentgelt in Bayern kennt 13 Ausnahmen doch nicht jede davon überzeugt.

Wer zahlt nichts? Warum werden Bauwasserhaltungen, landwirtschaftliche Entnahmen und bestimmte Rechtsformen besonders begünstigt und wieso profitieren Wasser- und Bodenverbände, während andere Versorger voll belastet werden?

In diesem Video beleuchtet Dr. Juliane Thimet:

  • die wichtigsten Befreiungstatbestände im Detail,
  • den umstrittenen 5.000-m³-Freibetrag,
  • die Privilegierung einzelner Rechtsformen,
  • und die verfassungsrechtlichen Fragen der Gleichbehandlung.

Ein kritischer Blick auf die Ausnahmen eines Gesetzes, das weit mehr steuert als nur Wasser.

Verpassen Sie diesen Beitrag zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts nicht: Wasserentnahmeentgelt: Einführung in Bayern zum 01.07.2026 | knowH2O