Was hat das Wasserentnahmeentgelt mit Wasserpreisen und Gebühren zu tun?

Zum Wasserentnahmeentgelt gibt es gleichbedeutende Begriffe wie Wasserabgabe oder auch Wassercent.

Letztlich sind dies Abgaben, die nicht den Wasserversorgern unmittelbar, sondern den wasserwirtschaftlichen Zwecken der Länder zugutekommen. Sie werden jedoch über die Wasserpreise oder Wassergebühren umgelegt und dies, obwohl sie keinen Aufwand betreffen, der unmittelbar aus der Einrichtung entsteht.

  1. Was hat das Wasserentnahmeentgelt mit Wasserpreisen und Gebühren zu tun?
  2. Dürfen Kosten, die nicht die eigene Einrichtung betreffen, überhaupt umgelegt werden?
  3. Für welche Zwecke werden die Einnahmen verwendet?
  4. In welchen Bundesländern gibt es ein Wasserentnahmeentgelt?
  5. Wird das Wasserentnahmeentgelt auch in Bayern eingeführt?
  6. Wie kann sowohl bei den Bürgern als auch bei den Wasserversorgern Akzeptanz erzeugt werden?
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