Sind Gaststätten verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken?

knowH2O fragt nach: Sind Gaststätten verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken?

Wie kürzlich berichtet, soll in Deutschland nun über das Wasserhaushaltsgesetz die Installation von Trinkbrunnen an öffentlichen Orten als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge vorangebracht werden. Das wird einiges an Kosten verursachen. Schließlich müssen nicht nur Brunnen beschafft, sondern Anschlüsse gelegt und die Wasserqualität dauerhaft sichergestellt werden.

Da kann man sich durchaus die Frage stellen, warum der Zugang zu (und die Wertschätzung von) Leitungswasser nicht einfach dadurch gesteigert wird, indem beispielsweise für Gaststätten die Abgabe von Leitungswasser verpflichtend geregelt wird. Hierzu gibt es (auch) in der EU-Trinkwasser-Richtlinie keine europarechtliche Verpflichtung. In Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 2 lit. d der EU-Trinkwasser-Richtlinie wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten „die Bereitstellung solchen Wassers – kostenlos oder gegen eine geringe Dienstleistungsgebühr – für Kunden von Restaurants, Kantinen und Verpflegungsdiensten anregen können“. Die Möglichkeit, eine gesetzliche Pflicht einzuführen, ist dem Gesetzgeber hierdurch aber nicht genommen.

Bis es so weit ist, bleibt die Abgabe von Leitungswasser in Restaurants weiterhin von der Einsicht der Gastronomie, dem Wunsch der Verbraucher und gelegentlich auch von der Initiative der Wasserversorgungsunternehmen gegenüber der Gastronomie vor Ort abhängig.

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, bei der Initiative „atip:tap“ reinzuschauen. atip:tap setzt sich für den Genuss von Leitungswasser ein und schafft es, dabei niemandem auf die Füße zu steigen.

Dr. Juliane Thimet

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