Antragsstopp für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative 

Antragsstopp für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative

Am 4. Dezember wurde mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die Annahme von Anträgen für alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative ausgesetzt. Das betrifft auch die Kommunalrichtlinie und damit unter anderem auch die Förderung kommunaler Wärmeplanung durch die ZUG.  

Darüber hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf www.klimaschutz.de informiert. 

Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden. 

Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. 

Nach der Kommunalrichtlinie sind im Wasser- und Abwasserbereich betroffen: 

  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung: bis zu 30 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Trinkwasserversorgung: bis zu 30 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 

 

Die weiteren Ampel-Beratungen zum Haushalt 2024 bleiben abzuwarten. 

Dr. Juliane Thimet

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