Am ersten Messetag der IFAT 2024 wurde am Stand der Firma ISAS vom Rohrleitungssanierungsverband e.V. folgende positive Entwicklung für die Abwasserentsorger bekannt gemacht:
Nach der Gefahrstoffverordnung (Anhang II zu § 16 Abs. 2) sind Arbeiten an Erzeugnissen aus Asbest verboten, es sei denn, es wird ein sogenanntes anerkanntes emissionsarmes Verfahren verwendet. Diese Anerkennung ist nun für Instandhaltungsmaßnahmen mittels Schlauchliner – und zwar inklusive Reinigung, Fräsen und Zulaufanbindungen – mit bundesweiter Wirkung erfolgt. Nachdem dies bei Freispiegelkanälen im Abwasserbereich das übliche Verfahren darstellt, das die Sanierungsfirmen einsetzen, kann dieses Verfahren nun von den Abwasserentsorgern uneingeschränkt eingesetzt werden.