DVGW Regelwerk W1000

DVGW Regelwerk W1000

Nach dem Motto „Stille Wasser gründen tief“ ist heute die Einspruchsfrist gegen die „Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW W 1000 (A) vom Februar 2022 abgelaufen. Dieses Arbeitsblatt war zuletzt im Jahr 2016 neu erschienen. Es beschäftigt sich mit „Anforderungen an die Qualifikation und die Organisation von Trinkwasserversorgern“.

Stimmen aus der Wasserwirtschaft nehmen die Überlegungen des DVGW teilweise so wahr, dass diese Anforderungen zugunsten von privaten Dienstleistern und Betriebsführern weiterentwickelt werden sollen. Damit würde das Arbeitsblatt in die Personalhoheit und Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden und zugleich in Zuständigkeiten der Länder eingreifen. Ein formalisiertes Anhörungsverfahren der Wasserversorgungsunternehmen gab es hierbei nicht. Der Entwurf war bzw. ist im Internet leider nicht frei zugänglich.

Es darf deshalb mit Spannung verfolgt werden, welche Einsprüche erhoben wurden und wie mit diesen umgegangen werden wird.

Dr. Juliane Thimet

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