Elektronische Wasserzähler

Entscheidung zu Funkwasserzählern des BayVGH

Elektronische Wasserzähler mit Funkmodul werden in Zeiten der Wasserknappheit im Hinblick auf Hygiene und Versorgungssicherheit an Bedeutung gewinnen. Bayern hat hier mit dem Art. 24 Abs. 4 Sätze 5 bis 7 Gemeindeordnung hohe bürokratische Hürden für die Wasserversorger geschaffen. Am 7. März 2022 klärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) dazu einige wichtige Fragen. In seinem Beschluss mit dem Aktenzeichen B 4 S 21.693 ermöglichte der BayVGH einem Zweckverband den Zugang zu einem Anwesen und den Einbau eines elektronischen Wasserzählers mit Funkmodul. In dem Gebäude befinden sich nicht nur eine, sondern zwei Wohneinheiten. In diesem Fall greift das (ausschließlich vom bayerischen) Landesgesetzgeber eingeführte Widerspruchsrecht beim erstmaligen Einbau eines funkauslesbaren Wasserzählers nicht.

Dr. Juliane Thimet

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