Granderwasser nicht gebührenfähig

Granderwasser nicht gebührenfähig

Alle Wasserversorger suchen nach Optimierungen in der Wasserqualität. Dabei müssen sie aber immer darauf bedacht sein, den Boden von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu verlassen. Von sich reden macht das sogenannte „Granderwasser“. Dazu werden „Backen“ an die Leitungen geschraubt. Diese kommen mit dem Wasser nicht in Berührung. Das Leitungswasser wird weder mechanisch noch chemisch verändert. Es erfolgen also keinerlei messbare Qualitätsveränderungen des Wassers. Kein einziger Parameter, der in den rechtlichen Vorgaben wie der Trinkwasserverordnung oder den Regelungen der WHO zur Wasserqualität genannt wird, wird auf diese Art beeinflusst.

Lässt sich ein Wasserversorger dennoch zu einer solchen Anschaffung überreden, hat diese nichts mit dem Betrieb der öffentlichen Wasserversorgung zu tun. Sie kann weder über Wassergebühren noch über Wasserpreise noch aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Der WDR hat dazu einen Beitrag in der Reihe „Science Cops“ gemacht, der dieses Geschäftsmodell unter die Lupe nimmt:

https://www.quarks.de/podcast/science-cops-abkassieren-mit-belebtem-wasser-der-fall-grander/.

Dort finden Sie auch interessante Quellen zu diesem Thema.

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