Nitratbelastete Gebiete werden bundesweit neu ausgewiesen

Nitratbelastete Gebiete werden bundesweit neu ausgewiesen

Seit 1991 gibt es die EU-Nitratrichtlinie. Heute hat Deutschland eine Hürde im Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik wegen der unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht genommen. Der Bundesrat hat der neuen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete – AVVGeA – zugestimmt.
Die neuen Vorgaben zur Ausweisung der sog. „roten Gebiete“ auf Länderebene bedeuten, dass sich die Gebietskulisse deutschlandweit bei Nitrat von derzeit rund 2,0 Millionen auf etwa 2,9 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche vergrößern wird. Die Fläche der sogenannten „roten Gebiete“ wird also um rund 45 Prozent ansteigen.

Dies rührt daher, dass der sog. emissionsbasierte Ansatz über die sogenannte Modellierung, das heißt die Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, gestrichen wird. Diese Modellierung war aus Sicht der EU-Kommission nicht mit der Nitratrichtlinie vereinbar. Die neuen Vorgaben stellen – zumindest auf dem Papier – einen Schritt hin zu einem besseren Schutz unserer Trinkwasserressourcen dar.

Nun ist es Aufgabe der Länder, die jeweilige Gebietskulisse auf Basis der Verwaltungsvorschrift anzupassen. Die EU-Kommission hat angekündigt, die weitere Umsetzung weiterhin streng zu überwachen. Das Vertragsverletzungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen.

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