Kommunales Sturzflutenmanagement – Bayern

Kommunales Sturzflutenmanagement – Bayern

Die Bundesländer gehen an das Thema Sturzflutenmanagement sehr unterschiedlich heran. Einige Bundesländer haben bereits das gesamte Bundesland erfassende Gefahrenkarten veröffentlicht. Dies erfolgt nicht zuletzt, um auch die Bürger auf die Thematik aufmerksam zu machen und in die Pflicht zu nehmen.

Der Freistaat Bayern fördert konkrete Sturzflutkonzepte der Städte und Gemeinden mit 75 % der Kosten, maximal mit 150.000 €. Im Begriff Sturzflutenmanagement ist beides gemeint: die Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts und der Schutz der privaten Flächen.

Die sich daraus ergebenden Maßnahmen können derzeit vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz nur gefördert werden, wenn sie in Zusammenhang mit einem Gewässer stehen. Maßnahmen gegen wild abfließendes Oberflächenwasser können sonst allenfalls in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Ländliche Entwicklung im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens begleitet werden.

Grund hierfür ist, dass das Wasserhaushaltsgesetz in § 54 Abs. 1 WHG eine Zuständigkeit der Abwasserentsorger für Niederschlagswasser, das von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt, vorsieht. Eine kommunale Zuständigkeit für den Flächenwasserhaushalt gibt es dagegen nicht. Außerdem sind die Gemeinde für die Gewässer III. Ordnung zuständig.

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat den Entwurf eines Leitfadens zum Sturzflutenrisikomanagement herausgebracht, der auf Anfrage vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung gestellt wird. Auch Musterausschreibungsunterlagen sind dort erhältlich.

Der Leitfaden – das sei den Interessierten verraten – ist sehr umfangreich und zum Teil auch sehr detailliert. Es werden viele Aspekte von verschiedenen Seiten beleuchtet.

Diesen Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Email