Kommunen sollen in Hessen mittels einer Zisternensatzung für Neubauvorhaben oder bei grundlegenden Umbauten den Bau einer Zisterne und die Nutzung des Niederschlagswassers vorschreiben können. Dabei können die Kommunen flexibel zwischen verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten entscheiden, von der reinen Regennutzung zur Gartenbewässerung bis hin zur inhäusigen Brauchwassernutzung. Dies ermöglicht ihnen eine bedarfsgerechte Anpassung an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Hessen eine Muster-Zisternensatzung nebst Erläuterungen veröffentlicht hat.
Ziel dieser Satzung ist die Schonung des Wasserhaushaltes und die Entlastung von Abwasseranlagen durch die Errichtung von Niederschlagswassernutzungsanlagen.
Diese Satzung hat einen Vorbildcharakter und wird in anderen Bundesländern sicher Nachahmer finden, zumal die Ermächtigungsgrundlage in § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in anderen Bundesländern auch vorhanden ist.
Nähere Hinweise dazu gibt dass Video von Frau Dr. Thimet: Ja zur Zisterne.