Wasserverbrauchssteuer

Wasserverbrauchsteuer in Wiesbaden?

In Wiesbaden wurde erstmalig zum 1. Januar 2024 eine Wassersteuer eingeführt, die darauf abzielt, das Bewusstsein für Wassersparen und Klimaschutz zu stärken. Die Steuer beträgt 0,90 Euro pro Kubikmeter Trinkwasser und ist grundsätzlich durch den Grundstückseigentümer zu entrichten.

Die Stadtverwaltung erhofft sich nicht nur finanzielle Einnahmen zur Verringerung des Haushaltsdefizits, sondern auch eine Lenkungswirkung auf den Wasserverbrauch, sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Dabei wird betont, dass die Erhebung der Steuer einen Beitrag zur nachhaltigen Ressourcennutzung leisten soll.

Laut Pressemitteilung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 29.2.2024 hat die Kommunalaufsicht im Hessischen Innenministerium angekündigt, die Wasserverbrauchsteuersatzung beanstanden zu wollen und der Landeshauptstadt bis Ende März Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sollte das Innenministerium die Steuersatzung beanstanden, müsste die Stadtverordnetenversammlung über eine etwaige Klage hiergegen entscheiden. Bis zur endgültigen Klärung wird die Steuer vorläufig nicht erhoben.

Wie der Pressemitteilung weiter entnommen werden kann, macht sich die inhaltliche Kritik des Innenministeriums im Wesentlichen an dem Umstand fest, „dass auf „Güter des täglichen Bedarfes“, so also auch auf Trinkwasser, keine Aufwands- und Verbrauchsteuern erhoben werden dürften. Die Stadt wendet dagegen ein, dass dies auch bereits heute der Fall sei. Denn auch auf Strom werde eine eigene Steuer erhoben. Auch die Umsatzsteuer des Bundes mache vor Strom, Gas, Wasser und vielen anderen Gütern des täglichen Bedarfes nicht halt.“ Weiter heißt es „Die Kommunalaufsicht will dies nicht gelten lassen und verweist dementgegen auf positive Beschlüsse der EU zu Stromsteuern und auf eine Entschließung des EU-Parlamentes zum Zugang auf Wasser als Menschenrecht. Die weiteren Argumentationen drehen sich um Fragen zur vermeintlichen Konkurrenz zwischen Gebühren und Steuern, zur Zulässigkeit von Lenkungswirkungen und etwaige Kollisionen mit landesrechtlichen Regelungen.“

Nun heißt es abwarten. Eine gerichtliche Klärung zu den verschiedenen Fragen würde für Klarheit sorgen – auch für andere Kommunen, welche sich vielleicht ähnliche Gedanken machen. Von besonderem Interesse wäre ein derartiges Modell für alle Regionen, in denen die Wasserressourcen knapp sind. Hier könnten die Städte und Gemeinden auf diesem Wege eine Steuerungswirkung erreichen, welche den öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen in dieser Form nicht ohne weiteres möglich ist.

Marica Goncalves und Beate Kramer

Quellen: www.wiesbaden.de ; www.euwid-wasser.de

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