Die Hochwasserlage in Deutschland nimmt in diesem Frühjahr gefühlt kein Ende. Es ist Anfang Juni und in Bayern und Baden-Württemberg ist „Schwimmen“ leider noch kein Zeichen für den Sommer, sondern für die betroffenen Menschen eine Katastrophe.
Oftmals können für Gebäude, die in gefährdeten Gebieten liegen, keine Elementarschadenversicherungen abgeschlossen werden. Um in Zukunft zumindest eine Absicherungsmöglichkeit für alle potentiell Betroffenen zu erreichen und persönliche Schicksalsschläge aufgrund Überschwemmung wenigstens finanziell abzufedern, erscheint es überlegenswert, die Elementarschadenversicherung z.B. als Bestandteil jeder Wohn- und Gebäudeversicherung als Pflichtversicherung auszugestalten.
Die Versicherungswirtschaft verfügt über hervorragende Karten, mit denen die Schadensrisiken klassifiziert werden können. Für eine solche Versicherung ist vermutlich kein Einheitstarif geeignet. Ein Tarif je nach Schadenseintrittswahrscheinlichkeit wäre jedoch ohne weiteres denkbar.