Sachsen AnhaltWRRL

Sachsen-Anhalt geht als gutes Beispiel zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie voran

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dient dazu, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 in einen „guten Zustand“ zu überführen. In Deutschland ist sie im Wasserhaushaltsgesetz (WHG, in der Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV) und in der Grundwasserverordnung (GrwV) verankert.

Und Sachsen-Anhalt geht als gutes Beispiel voran, denn es macht bei der Renaturierung bedeutender Fließgewässer gute Fortschritte. Laut Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann befinden sich auch die Projekte zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Flüsse im Zeitplan. Aktuell sind im Land 167 Projekte in Arbeit oder Planung, die bis Mitte 2025 abgeschlossen sein sollen. Für diese Projekte stellt das Umweltministerium in der aktuellen EU-Strukturfondsperiode bis 2027 etwa 46,2 Millionen Euro zur Verfügung, was einem Anstieg von rund einem Drittel im Vergleich zum vorherigen Förderzeitraum (34,7 Millionen Euro) entspricht.

Ein Beispiel für ein laufendes Projekt ist die Stauanlage Morsleben im Landkreis Börde. Hier wird die Aller auf einer Strecke von etwa 250 Metern umverlegt, um die ökologische Durchgängigkeit zu verbessern. Der Fluss bekommt dadurch mehr Raum und neue Lebensräume wie kleine Mäander und Auenbereiche. Zusätzlich wird eine Fischtreppe installiert.

Ein abgeschlossenes Projekt ist das des Unterhaltungsverbandes „Untere Unstrut“ in Bad Bibra im Burgenlandkreis. Dort wurde der verrohrte und überdeckte Saubach in der Stadtmitte freigelegt. Er dient nun verschiedenen Arten als Lebensraum, und eine neue Uferbefestigung mit Gabionen bietet den Einwohnern zusätzliche Sitzgelegenheiten und Ruhezonen.

In Sachsen-Anhalt konzentrieren sich die 167 Projekte insbesondere auf 91 so genannte Vorranggewässer, die für Laichhabitate zur (Wieder)- Erschließung von großer Bedeutung sind. Darunter sind bekannte Flüsse wie Elbe, Saale und Unstrut, aber auch kleinere Gewässer wie Holtemme, Bode und Nuthe. Sie verbinden relevante Lebensräume miteinander und dienen als Hauptwanderroute für Fische. Die Projekte werden vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), der Landesanstalt für Altlastenfreistellung oder den Unterhaltungsverbänden umgesetzt. Trotz der Maßnahmen wird der angestrebte gute ökologische Zustand der Gewässer vielerorts nicht sofort nach Projektabschluss erreicht. Die vollständige Wirkung der Maßnahmen kann teilweise Jahrzehnte dauern, bis die Gewässer wieder von natürlich vorkommenden Arten besiedelt sind

Autorin: Marica Goncalves

Quellen: www.umweltbundesamt.de ; www.mwu.sachsen-anhalt.de

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