KommunalabwasserEU0424

Neue Kommunalabwasserrichtlinie auf dem Endspurt

Mitte April hat das EU-Parlament seine Stellungnahme in erster Lesung zur neuen Kommunalabwasserrichtlinie bekanntgegeben. Zentraler Inhalt ist u.a. die Finanzierung der Kosten für die zusätzliche Behandlung von Mikroschadstoffen bzw. Spurenstoffen, welche in Zukunft überwiegend von den Herstellern von Arzneimitteln und Kosmetika getragen werden.

Im Januar hatten sich Rat, Parlament und Kommission in den sog. Trilogverhandlungen vorläufig auf eine Fassung der neuen Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt (wir berichteten).

Mit dem Gesetz wird nun auch die erweiterte Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und Kosmetikprodukte eingeführt, mit der mindestens 80% der Kosten für die vierte Reinigungsstufe von den Produzenten getragen werden sollen. Die Entscheidung darüber, wer die restlichen 20% trägt, bleibt der Bundesrepublik vorbehalten. Durch die vierte Behandlungsstufe sollen Mikroschadstoffe aus kommunalem Abwasser entfernt werden.

Die Richtlinie sieht vor, dass

  • bis Ende 2035 in allen Gemeinden ab 1.000 Einwohnern (vorher lag die Grenze bei 2.000 Einwohnern) eine Zweitbehandlung des Abwassers, also die Entfernung biologisch abbaubarer organischer Stoffe stattfinden muss, bevor es in die Umwelt eingeleitet wird,
  • bis Ende 2039 eine Drittbehandlung, also die Entfernung von Stickstoff und Phosphor in allen Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten (EW) zum Einsatz kommt und bis Ende 2045 in Kläranlagen ab 10.000 EW, wenn das Abwasser anschließend in phosphor- oder stickstoffempfindliche Gebiete eingeleitet wird,
  • bis 2045 die Viertbehandlung in Kläranlagen ab 150.000 EW eingeführt wird und auch für Anlagen über 10.000 EW, die das Abwasser anschließend in mikroschadstoff-empfindliche Gebiete (wenn basierend auf einer Risikobewertung erforderlich) einleiten.

Zudem sollen die Mitgliedstaaten die Wasserwiederverwendung für alle geeigneten Zwecke fördern, vor allem in Gebieten, die unter Wasserstress leiden.

Die Richtlinie wird die Wassermanagement- und Abwasserbehandlungsstandards in Europa erheblich verbessern. Dies geschieht insbesondere durch neue Regeln zur Entfernung von Mikroschadstoffen aus Medikamenten und Körperpflegeprodukten, so der Berichterstatter Nils Torvalds. Schädliche Chemikalien wie PFAS sollen künftig überwacht und besser bekämpft werden. Die Vorschriften sollen sich aber nicht unverhältnismäßig auf die Erschwinglichkeit von Arzneimitteln auswirken.

Die Kommunalabwasserrichtlinie in seiner jetzigen Entwurfsfassung muss nun noch vom Ministerrat bestätigt werden, bevor sie veröffentlicht werden und Inkrafttreten kann.

Marica Goncalves

Quelle: www.euwid-wasser.de ; www.europarl.europa.eu

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