Abwasserrichtlinie

Kommunalabwasserrichtlinie angenommen

Am 10. April 2024 hat das Europäische Parlament die EU-Richtlinie über kommunales Abwasser angenommen. Im nächsten Schritt muss noch der Ministerrat der Richtlinie zustimmen.

Die derzeitige Analyse der Richtlinie zeigt auf, dass die Umsetzung der Richtlinie ambitioniert und fordernd sein wird – trotz der vielen Herausforderungen, mit denen die Branche bereits konfrontiert ist. Deshalb muss geschaut werden, wo Entlastungen bei optimaler Berücksichtigung der Gewässerschutzbelange möglich sind. Ein Schritt könnte die einheitliche Einführung der „24-h-Mischprobe“ sein, die auch in der Kommunalabwasserrichtlinie genannt wird.

Die Einführung der Herstellerverantwortung ist essenziell. Hierin steckt die Chance, erstmal im Abwasserbereich konsequent das Verursacherprinzip umzusetzen und die Kläranlagen wirksam zu entlasten – durch Vermeidung, praxistaugliche Finanzierungsinstrumente und verlässliche Entscheidungsverfahren.

 

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